Vererben zugunsten behinderter Kinder

10. Apr 2017

Das Behindertentestament gibt Eltern die Möglichkeit, ihr behindertes Kind wirksam und zu seinem Nutzen erben zu lassen.

Es verhindert den Zugriff des Sozialhilfeträgers auf die Erbschaft.
Die Veranstaltung findet am 25.04.2017 von 18:30–20:00 Uhr in der Geschäftsstelle der Lebenshilfe Dortmund, Brüderweg 22-24, 44135 Dortmund statt.
Der Rechtsanwalt und Notar Gert Flint wird in verständlicher Sprache in das Thema einführen und nächste wichtige Schritte benennen. Es wird genügend Zeit zur Verfügung stehen, um erste Fragen zu beantworten. Das Angebot ist kostenlos und für Rollstuhlfahrer/innen geeignet. Bei Bedarf kann eine Hörverstärkungsanlage (FM Anlage) zur Verfügung gestellt werden.
Um telefonische Anmeldung unter 0231/ 13889104 wird gebeten.

Flyer für diese Veranstaltung
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