Eltern mit einer geistigen Behinderung müssen die Möglichkeit haben, mit ihrem Kind als Familie zu leben. Dazu müssen sie zunächst einmal die Chance erhalten.
Das ambulante Angebot der Begleiteten Elternschaft unterstützt die Eltern bei der Ausübung ihrer elterlichen Aufgaben und Pflichten im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Wenn die Familie eine gute Lebensform für das Kind darstellt kann die Begleitete Elternschaft Eltern und Kinder bis zu deren Erwachsenenalter begleiten. Das Kindeswohl ist die Grundlage der Ausgestaltung und Fortführung der Begleiteten Elternschaft. Voraussetzung für eine gelingende Hilfe ist die Bereitschaft der Eltern zur Mitarbeit und eine sichere Eltern-Kind-Bindung.
Die Begleitete Elternschaft findet grundsätzlich in Kooperation mit dem Ambulant Unterstützten Wohnen statt, welches die Förderung und Begleitung erwachsener Menschen mit Behinderung zur Aufgabe hat. Die Erziehungshilfen ergänzen diese Kompetenzen durch Fachleute, die die kindliche Entwicklung und Förderung sowie das Familiensystem unterstützen.