Das Angebot der heilpädagogischen Förderung für Schulkinder besteht aus:
Eltern, die aufgrund der Entwicklung des Kindes in den Bereichen Lernen und/oder sozial–emotionales Verhalten beunruhigt sind bzw. denen eine heilpädagogische Förderung angeraten wurde, wenden sich an die zuständige Erziehungsberatungsstelle. In der Regel wird die Erziehungs- und Beratungsstelle eine Diagnostik durchführen und den Förderbedarf dokumentieren. Der Jugendhilfedienst bewilligt die Maßnahme. Mit dem Kostenbescheid kann sich eine Familie dann im Förderzentrum anmelden.
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