Die Lebenshilfe bietet eine Anonyme Fachberatung für Berufsgeheimnisträger:innen gem. § 8 b SGB VIII durch eine insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz.
Aufgrund Ihrer Tätigkeit haben Sie häufigen und intensiven Kontakt mit Kindern und Jugendlichen und sind daher besonders dazu angehalten, auf Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung zu achten? Machen Sie sich ernsthafte Sorgen um das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen? Fühlen Sie sich unsicher, ob ein Kind/ eine Situation Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung zeigt?
Kinder und Jugendliche von 0 bis unter 18 Jahren haben das Recht auf Förderung ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, sowie Anspruch auf Schutz vor möglichen Gefahren für ihr Wohl. Um eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls einschätzen zu können, ist spezifisches Wissen und Erfahrung in der Kinderschutzarbeit von zentraler Bedeutung. Für die Berufsgeheimnisträger*innen besteht daher zur Einschätzung einer möglichen Gefährdungslage der rechtlich geregelte Anspruch auf Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.
Zielgruppe der Beratungsstelle sind Berufsgeheimnisträger:innen wie
Die 8b-Beratung richtet sich an ein breiteres Spektrum von Fachkräften. Die Fachstelle für Beratungen im Themenfeld Kinderschutz dient dazu, allgemeine Beratungsangebote für Berufsgeheimnisträger* innen zur Verfügung zu stellen.
Die Beratung nach § 8b kann sich auf unterschiedliche Themen wie
beziehen. Die § 8 b SGB VIII Beratung ist ein erster Schritt, um verschiedene schwierige Situationen von Kindern, Jugendlichen und Familien im Vorfeld mit entsprechenden Fachkräften des Jugendamtes zu besprechen, eine erste Klärung zu erwirken und angemessene Maßnahmen zu erörtern. Die Verantwortung die Beratungsergebnisse umzusetzen, liegt bei dem/der entsprechend beratenden Berufsgeheimnisträger*in Berufsgeheimnisträger*innen sind Personen, die aufgrund ihres Berufs oder ihrer Funktion dazu verpflichtet sind, bestimmte Informationen geheim
zu halten, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Jugendlichen oder Familien in Kontakt kommen. Beispielsweise Ärzt:innen, Berufspsycholog:innen und Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberater:innen sowie staatlich anerkannteSozialarbeiter:innen oder Sozialpädagog:innen und Lehrer:innen. Die Beratung wird darüber
hinaus für Trainer:innen in Vereinen und Ehrenamtler:innen angeboten. Gab es schon Momente, in denen Sie sich unsicher gewesen sind, ob ein Kind/ eine Situation Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung zeigt?
Wir bieten Ihnen einen kompetenten, vertrauenswürdigen und verlässlichen Rahmen zu reflektieren, Lösungen zu erarbeiten und bei Unsicherheit wieder an Sicherheit zu gewinnen.
Die Gefahr, Gewalt zu erleben, ist für Kinder mit körperlichen, seelischen und geistigen Beeinträchtigungen erheblich erhöht, weil:
Sie haben die Möglichkeit die Berstungsstelle über die Mailadresse oder telefonisch zu kontaktieren. Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurückmelden.
Die Beratung kann in Form von
• Telefonaten
• Videokonferenzen
• persönlichen Terminen in der Beratungsstelle
nach Terminvereinbarung und Absprache wahrgenommen werden.