Beratung im Themenfeld Kinderschutz
Die Lebenshilfe bietet eine Anonyme Fachberatung für Berufsgeheimnisträger:innen gem. § 8 b SGB VIII durch eine insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz.
Aufgrund Ihrer Tätigkeit haben Sie häufigen und intensiven Kontakt mit Kindern und Jugendlichen und sind daher besonders dazu angehalten, auf Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung zu achten? Machen Sie sich ernsthafte Sorgen um das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen? Fühlen Sie sich unsicher, ob ein Kind/ eine Situation Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung zeigt?
Kinder und Jugendliche von 0 bis unter 18 Jahren haben das Recht auf Förderung ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, sowie Anspruch auf Schutz vor möglichen Gefahren für ihr Wohl. Um eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls einschätzen zu können, ist spezifisches Wissen und Erfahrung in der Kinderschutzarbeit von zentraler Bedeutung. Für die Berufsgeheimnisträger*innen besteht daher zur Einschätzung einer möglichen Gefährdungslage der rechtlich geregelte Anspruch auf Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.
Zielgruppe der Beratungsstelle sind Berufsgeheimnisträger:innen wie
- Ärzt:innen
- Hebammen, Entbindungspfleger
- Angehörige eines anderen Heilberufs (mit staatlich geregelter Ausbildung)
- Berufspsycholog:innen
- Berater:innen für Suchtfragen in einer Beratungsstelle
- Berater:innen einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatung
- staatlich anerkannte Sozialarbeiter*innen / Sozialpädagog:innen
- Lehrer:innen
- Darüber hinaus werden Ehrenamtler:innen und Vereine, die sich in einem direkten Kontakt mit Kindern / Jugendlichen befinden, bei Bedarf durch die Fachstelle beraten.

